Der Staat zahlt uns etwa zwei Drittel des Schulaufwands über Kopfpauschale je Schülerin / Schüler sowie einen Personalkostenzuschuss zur Nachmittagsbetreuung. Das übrige Drittel - unser konzeptionell bedingter Mehraufwand - wird über die Zahlungen der Eltern finanziert.
Der konzeptionelle Mehraufwand besteht vor allem aus
- der zweiten pädagogischen Kraft je Klasse
- den zusätzlichen Nachmittagsunterricht
- dem Aufwand für Schülerbeförderung und Nachmittagsbetreuung (im Schulkostenbeitrag enthalten)
- der wesentlich umfangreicheren Raum- und Materialausstattung
Einmalzahlungen zum Beginn des Vertrags
Aufnahmegebühr
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250,00 € |
Die Aufnahmegebühr deckt die Kosten des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens ab.
Investitionskosten-Beitrag | ||
800,00 € |
Der einmalige Investitionskosten-Beitrag dient zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen und des Unterhalts. Er fällt nur bei Anmeldung/Aufnahme des ersten Kindes einer Familie an.
Finanzierungshilfe | ||
1.000,00 € |
Die Finanzierungshilfe ist ein unverzinstes Darlehen an die Schule und kann in Raten eingezahlt werden. Jede Familie muss nur eine Einlage leisten. Diese Betrag wird am Vertragsende zurückerstattet.
Beträge - Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2024 - 31.07.2025
Schulkostenbeitrag je Monat (auch jährliche Zahlung möglich)
Anzahl Kinder | Verbands-Abgabe | Schulkosten-beitrag | |
1. Kind | 342,20 € | 3,50 € | 345,70 € |
2. Kind | 303,50 € | 3,50 € | 307,00 € |
ab 3. Kind | 53,00 € | 3,50 € | 56,50 € |
Das Schulkostenmodell sieht Schulgeldermäßigungen für Familien vor, die den vorgenannten Standardbeitrag nachweislich nicht zahlen können. Bitte sprechen Sie dies im Rahmen des Anmeldeprozesses an.
Familien, die während des Schuljahres unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, werden solidarisch durch den Härtefond unterstützt.
Sonstige Zahlungen - Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2024 - 31.07.2025
Materialgeld | je nach Stufe
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Festlegung erfolgt im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.
Schulland-heimfahrten | je nach Stufe 180 - 300 € je Fahrt |
Festlegung erfolgt im Einvernehmen mit dem Elternbeirat. Durchführung teilweise alle 2 Jahre.
Wir sind eine Schulfamilie ...
... und Schulfinanzierung erfolgt solidarisch: alle Familien zahlen grundsätzlich den gleichen Beitrag, der auch Schülerbeförderung und Nachmittagsbetreuung beinhaltet.